
FAQ
Haben Sie Fragen? Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Habe ich Anspruch auf Unterstützung?
Damit Sie im Kanton Aargau Anspruch auf Unterstützung fürs ambulante Wohnen bekommen gilt: Sie wohnen im Kanton Aargau, haben eine IV-Rente von mindestens 40 % und Ihre Behinderung, Beeinträchtigung oder Krankheit wurde vor Erreichen des AHV- Alters festgestellt.
Wie bekomme ich ambulante Unterstützung?
1. Anmeldung bei der Abklärung individuelle Unterstützung (AIU / SVA Aargau)
Die Anmeldung erfolgt über das Onlineformular der AIU. Anschliessend prüft die AIU, ob die Voraussetzungen für die Unterstützung erfüllt sind.
2. Abklärung des Unterstützungsbedarfs
Gemeinsam mit der AIU wird abgeklärt, welche Unterstützung benötigt wird und welche Ziele erreicht werden sollen.
3. Unterstützung durch den Stützpunkt Alltag
Nach dem Entscheid der AIU und dem Erhalt des Gutscheins vom Kanton können wir uns kennenlernen. Anschliessend beginnen wir mit der ambulanten Wohnbegleitung.
Was tun, wenn ich Hilfe bei der Anmeldung brauche?
Pro Infirmis Aargau-Solothurn
Sie helfen beim Ausfüllen von Formularen und beim Antrag für ambulantes Wohnen.
Telefon: 062 836 60 60
E-Mail: ag.so@proinfirmis.ch
Webseite: proinfirmis.ch/aargau
Was tun, wenn ich unzufrieden bin?
Mit der Fachperson sprechen
Sagen Sie offen, was Ihnen nicht gefällt oder was besser sein sollte. Oft kann man Probleme direkt klären oder den Hilfeplan anpassen.
Anbieter wechseln
Wenn es nicht klappt, können Sie einen anderen anerkannten Anbieter wählen, wenn Sie einen Gutschein haben. Ihr Gutschein bleibt gültig, Sie können ihn einfach bei einem anderen Anbieter einlösen.
Was tun, wenn ich Beschwerde einreichen möchte?
Beschwerden können an die Geschäftsleitung gerichtet werden. Es kann auch bei der Ombuds-Stelle des Kantons Aaragu für Menschen mit Behinderungen eine Beschwerde eingereicht werden. (Ombudsstelle für Menschen mit Behinderungen, Schachenallee 29, 5000 Aarau)
Was verstehen wir unter Basisleistungen?
Das sind Tätigkeiten welche nicht selbständig durch die Klient/-in ausgeführt werden können. Unsere Mitarbeitenden führen diese Tätigkeiten stellvertretend aus.
Was verstehen wir unter Fachleistungen?
Das sind unsere Leistungen in welchen unterstützend und beratend gearbeitet wird. Das Erlernen, die Förderung und die Erhaltung der Selbständigkeit steht im Zentrum der Tätigkeit unserer Mitarbeitenden.
